In Inkwil ist die Hundetaxe im August 2022 fällig
Wie die Gemeinde Inkwil berichtet, ist die Hundetaxe für jeden Hund fällig, welcher per Stichtag 1. August 2022 mindestens sechs Monate alt ist.
Im August 2022 wird die Hundetaxe in Inkwil in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt aufgrund der Daten im Amicus und der Angaben in der Einwohnerkontrolle.
Die Hundebesitzer werden aufgefordert, bei Änderungen der Hundedaten umgehend in ihrem Account in Amicus die Korrekturen vorzunehmen oder mit der Gemeindeschreiberei telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Die Hundetaxe von 80 Franken ist für jeden Hund fällig, welcher per Stichtag 1. August 2022 mindestens sechs Monate alt ist. Bei der Gemeindeschreiberei kann zudem eine Rolle Robidogsäcke bezogen werden.