Winterdienst
Die Verantwortlichen für den Winterdienst haben sich vorbereitet, um das Gehweg- und Strassennetz in den Gemeinden in möglichst gutem Zustand zu halten.

Die Verantwortlichen für den Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das Gehweg- und Strassennetz in den Gemeinden für die Benützer in möglichst gutem Zustand zu halten. Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt; für die Gemeindestrassen ist das kommunale Werkhofpersonal zuständig. Auf den Kantons- und Gemeindestrassen sind auch private Unternehmer im Einsatz.
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten.
Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Schneeräumungsfahrzeuge. Durch ordnungswidriges Parkieren wird ein reibungsloser Ablauf der Räumungsarbeiten beeinträchtigt. Jede Haftung für Schäden an solchen Fahrzeugen muss abgelehnt werden.
Das Wegräumen der Schneemahd vor privaten Zugängen, Zufahrten und Parkplätzen sowie die Schneeräumung der Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Liegenschaften. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.
Es ist verboten, Schnee und Eis von Privatgrundstücken auf öffentlichem Grund abzulagern. Strassenschächte und Abläufe sind für Schmelzwasser frei zu halten. Hydranten müssen jederzeit frei zugänglich gehalten werden.