Geschäfte für nächste Gemeindeversammlung in Horgen stehen fest
Die Geschäfte für die Gemeindeversammlung im Dezember 2021 stehen fest. Neben dem Budget 2022 geht es um drei weitere Geschäfte.
Bereits vor zwei Wochen (Stand: 20. Oktober 2021) hat der Gemeinderat die Details zum Budget 2022 bekannt gegeben. Aufgrund von Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen, pandemiebedingten Steuereinbrüchen bei juristischen Personen sowie geplanten Investitionsvorhaben ist gemäss Gemeinderat eine Erhöhung des Steuerfusses um drei Prozent unumgänglich.
Er beantragt die Annahme des Budgets 2022 durch die Gemeindeversammlung.
Neubau Oberstufen-Schulhaus inklusive Einfachturnhalle
Ebenfalls in den Medien bereits kommuniziert wurde die Planung und Erweiterung des Oberstufenschulraums. Die Schulanlage Berghalden ist das Oberstufenzentrum der Schule Horgen.
Die Schülerzahlen sind in den vergangenen Jahren gestiegen und werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen.
Aus diesem Grund beantragt der Gemeinderat basierend auf den Anträgen der Schulpflege die Planung der Erweiterung des Oberstufenzentrums Berghalden mit dem Neubau eines Schulhauses und bittet die Stimmberechtigten, diesem Projekt zuzustimmen.
Mehrwertausgleich auf Grundstücken
Weiter ist an der kommenden Gemeindeversammlung eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) traktandiert. Diese betrifft die Regelung des kommunalen Mehrwertausgleichs. Planungsmassnahmen können die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken deutlich verbessern und daher einen erheblichen Mehrwert bewirken.
Dieser definiert sich als die Differenz zwischen den Verkehrswerten eines Grundstücks mit und ohne Planungsmassnahme. Dabei wird zwischen kantonalem (Einzonungen/Umzonungen für öffentliche Bauten) und kommunalem Mehrwertausgleich (alle anderen Umzonungen, Aufzonungen und Gestaltungspläne) unterschieden.
Der Antrag an die Gemeindeversammlung betrifft nur den kommunalen Mehrwertausgleich. Gemeinden können auf einen potentiellen Mehrwert aufgrund von Planungsmassnahmen und nach Abzug eines Freibetrags von 100'000 Franken einen Ausgleich von maximal 40 Prozent erheben.
Der Gemeinderat schlägt die folgenden Eckdaten zur Annahme vor: Die Freifläche beträgt 1'200 Quadratmeter. Die Mehrwertabgabe beträgt 30Prozent des um 100'000 Franken gekürzten Mehrwerts.
Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds und werden nach Massgabe des Fondsreglements verwendet.
Totalrevision Stromversorgungsreglement
Zusätzlich zu den bereits genannten Geschäften stimmt der Souverän über das revidierte Stromversorgungsreglement ab.
Dieses soll durch Beschluss der Gemeindeversammlung per 1. Januar 2022 in Kraft treten und das bisherige Stromversorgungsreglement vom 1. Juli 2013 ersetzen.