Horgen entlässt ein Gebäude aus dem Denkmalschutz Inventar
Ein Gebäude in der Oberdorfstrasse in Horgen wurde aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung entlassen.
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nr. 303 vom 25. Oktober 2021 das Gebäude Assek.Nr. 1269 auf Kat.Nr. HN10119, Oberdorfstrasse 21, Horgen, aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wird verzichtet.
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau, Gemeindehaus, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.