Horgen lädt zur nächsten Gemeindeversammlung im Dezember 2021 ein

Gemeinde Horgen
Gemeinde Horgen

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An der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2021 im Gemeindesaal Horgen muss ein Ausweis zur Nachverfolgbarkeit bei Erkrankungen an Covid-19 mitgebracht werden.

Dorfmitte Horgen mit Aussicht auf die reformierte Kirche.
Dorfmitte Horgen mit Aussicht auf die reformierte Kirche. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, den 9. Dezember 2021, um 20 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof eingeladen. Die Kreditbewilligung des Oberstufenzentrums, die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, die Totalrevision des Stromversorgungsreglements sowie das Budget 2022 wird behandelt.

Der zugestellte Ausweis ist zur Versammlung mitzubringen

Die Nachverfolgbarkeit bei Erkrankungen an Covid-19 ist aus Sicherheitsgründen weiterhin wichtig. Damit dies auch an der Gemeindeversammlung möglich ist, erhalten die Bewohner zusammen mit dem Weisungsbüchlein und der Budgetbroschüre einen Ausweis «Teilnahme Gemeindeversammlung» zugestellt.

Die Gemeinde bittet, diesen Ausweis an der Gemeindeversammlung mitzunehmen. Die Ausweise werden zu Beginn der Versammlung eingesammelt. Während der gesamten Versammlung besteht Maskenpflicht, Masken werden bei Bedarf abgegeben.

Alle volljährigen Horgener sind zur Versammlung eingeladen

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen ferner in der Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus Horgen (2. OG) zur Einsicht auf und werden auf der Internetseite der Gemeinde publiziert.

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