Vor dem Bezirksgericht in Horgen muss sich ein Mann wegen sexueller Nötigung verantworten. Er bedrängte einen anderen Passagier und onanierte dann im Abteil.
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Eine menschenleere S-Bahn. (Symbolbild) Foto: Christoph Soeder/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In Horgen muss sich ein Mann wegen sexueller Nötigung vor Gericht verantworten.
  • Er fasste einem Zugpassagier an den Penis und onanierte schliesslich im Abteil.
  • Dem Opfer gelang es zu flüchten – der Beschuldigte wurde angeklagt.
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Ein Passagier hat einen anderen Fahrgast in einer S-Bahn in einem leeren Waggon bedrängt und seinen Penis angefasst. Erst spät gelang es dem Opfer zu fliehen.

Der beschuldigte Mann muss sich nun vor dem Bezirksgericht Horgen wegen sexueller Nötigung verantworten. Auf einem Video der Überwachungskamera wurde das ganze Geschehen aufgenommen, berichtet die «Zürichsee-Zeitung». Der Richter fragte den Mann während des Prozesses, was er zu den Bildern zu sagen hat. «Ich kann gerade nichts sagen», wird die Antwort des Beschuldigten von einem Dolmetscher übersetzt.

Doch das Sprechen übernimmt sein Verteidiger und verweist auf das Video: «Es hat sich schlicht nicht so zugetragen, wie die Staatsanwaltschaft behauptet.» Sein Mandant gehöre freigesprochen. «Von roher Gewalt des Beschuldigten und massiver Gegenwehr des Privatklägers ist auf dem Video nichts zu sehen», so der Anwalt.

Staatsanwalt: Opfer im Zweierabteil gewaltsam bedrängt

Der Staatsanwalt sieht es anders, denn das Video zeige klar, dass der Mann das Opfer im Zweierabteil gewaltsam bedrängt habe. Dabei habe er mehrere Male versucht, dessen Hosen herunterzuziehen. Weiter sei zu sehen, wie er die Geschlechtsorgane des Opfers und seine eigenen berührt.

Bezirksgericht Horgen
Das Bezirksgericht Horgen ZH. (Archivbild) - Keystone

Erst als der Beschuldigte in einem Moment nach Kondomen suchte, gelang es dem Geschädigten, aus dem Zug auszusteigen. Die Richter sind von der Schuld des Mannes überzeugt: «Die Aussagen des Geschädigten gegenüber der Polizei waren überzeugend und decken sich mit den Videoaufnahmen.»

Das Gericht verurteilt den Mann daher zu 14 Monaten Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Geschädigten nahm am Prozess nicht teil, schreibt die Zeitung. Ihm wird eine Genugtuung von 3000 Franken ausbezahlt.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich für eine Landesverweisung für den ausländischen Beschuldigten aus. Doch das sieht das Gericht ab: Es sieht die Tat als einmaligen Ausrutscher an.

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