Nächtliches Parkieren in Richterswil ist gebührenpflichtig
Die Gemeinde Richterswil erinnert die Bevölkerung daran, dass das nächtliche Parkieren auf öffentlichen Grund gebührenpflichtig ist.
Wie die Gemeinde Richterswil bekannt gibt, sind Personen, die ihr Fahrzeug regelmässig nachts auf öffentlichen Grund abstellen, verpflichtet, dafür eine Gebühr zu entrichten.
Wer neu gebührenpflichtig ist, hat dies der Abteilung Sicherheit und Einwohnerwesen innert 30 Tagen zu melden. Weitere Infos finden sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.