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Bedingte Geldstrafe für Unfall-Schützen von Trun GR

Keystone-SDA
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Surselva,

Bei einem Geburtstagsfest im Mai 2022 löst sich ein Schuss aus einer Waffe. Der Sportschütze wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

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Eine Strasse in der Gemeinde Trun GR. - Screenshot Google Maps

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sportschütze in Trun GR erhält eine bedingte Geldstrafe für tödlichen Schiessunfall.
  • Der Unfall ereignete sich im Mai 2022 bei einem Geburi-Fest, als Waffen gezeigt wurden.

Ein Sportschütze ist in Graubünden wegen eines tödlichen Schiessunfalls zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte an einem Geburtstagsfest in Trun im Bündner Oberland einen 25-jährigen Gast versehentlich erschossen.

Der tragische Unfall ereignete sich im Mai 2022. Der damals 30-jährige Sportschütze zeigte den Gästen des Festes in Trun seine Waffen. Dabei löste sich ein Schuss aus einem Karabiner und traf den 25-Jährigen am Kopf.

Nun wurde der Sportschütze von der Staatsanwaltschaft Graubünden per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung bedingt zu einer «höheren Geldstrafe» sowie einer Busse verurteilt. Staatsanwalt Franco Passini bestätigte am Mittwoch auf Anfrage einen entsprechenden Bericht in der «Südostschweiz».

Ein Verbrechen oder Vergehen gelte als fahrlässig, wenn der Täter die Folge seines Verhaltens aus «pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» nicht bedacht oder darauf nicht Rücksicht genommen habe. Dies erklärte Passini gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Pflichtwidrig» sei die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachte, zu der er gemäss den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet sei.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe das Urteil ohne den Gang vors Gericht selber fällen können. Dies, da ein Geständnis vorliege und sich die Strafe in einem bestimmten Rahmen bewege, sagte der Staatsanwalt. Diese Möglichkeit bestehe, wenn keine Freiheitsstrafe ausgesprochen werde und die Strafe maximal 180 Tagessätze betrage.

Kommentare

User #9437 (nicht angemeldet)

Solche Unfälle sind immer schwierig. Moralisch etc. ist er wahrscheinlich schon genug hart bestraft da er ein Menschenleben auf dem Gewissen hat. Rechtlich dünkt es mich zu milde. Ich denke, da muss jemand schon mind. 1-2 Jahre in den Knast.

User #6586 (nicht angemeldet)

Es war fahrlässig wie die Waffe gelagert wurde, und noch fahrlässiger nicht zu kontrollieren dass es kein Schuss mehr in der Waffe befindet bevor man vor Leuten damit rumhantiert. Der verschossene war für mich wie ein kleiner Bruder. Ich finde dieses Urteil viel zu milde, wenn nicht lächerlich. Es war bestimmt keine Absicht, jedoch ist es für mich eine fahrlässige Tötung da man als Sportschütze wissen sollte wie man die Waffen zu halten hat. 180 Tagessätzen bringen nichts. Ich würde freiwillig im Knast um bisse zu tun. Beides bringt ihn nicht zurück, aber absitzen würde wenigstens zeigen dass noch Einsicht und moral da sind. Ich finde es fragwürdig nach welchen Kriterien der Urteil bestimmt wurde.

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Alois Carigiet

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