Breil/Brigels verbietet das Abfeuern von Feuerwerken
Wie die Gemeinde Breil/Brigels informiert, ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auch für die Silvesternacht am 31. Dezember 2021 untersagt.
Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist immer eine Gefahr für Flur- und Waldbrände. Deshalb ist grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten.
Aktuelle Informationen betreffend Waldbrandgefahr finden Interessierte auf der Webseite des Amtes für Wald und Naturgefahren. Gemäss dem Polizeigesetz der Gemeinde ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern für sämtliche Festlichkeiten auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten worden.
Dies gilt auch für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2021. Mit diesem Verbot möchte die Gemeinde auch einen kleinen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen. In den verschiedenen Fraktionen werden durch «Sprecher Security» Kontrollen durchgeführt.