Feuerwerk in Flims ist nur auf offenen Flächen erlaubt
Die Gemeinde Flims weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk im Wohngebiet von Flims Dorf, Flims Waldhaus und Fidaz verboten ist.
Über den Jahreswechsel ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern immer verbunden mit der Gefahr für die Verursachung von Haus- und anderen Bränden.
Unachtsamkeiten, fahrlässiges Handeln oder Übermut im Umgang mit Feuerwerkskörpern führen immer wieder zu Bränden.
Feuerwerkskörper dürfen daher weder im Wald noch in Waldesnähe abgefeuert werden. Das Abbrennen von Feuerwerk ist, gestützt auf das kantonale Brandschutzgesetz im ganzen Wohngebiet von Flims Dorf, Flims Waldhaus und Fidaz verboten.
Einhaltung eines Sicherheitsabstandes
Davon ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk auf offenen Flächen unter Einhaltung eines genügend grossen Sicherheitsabstandes zu den Gebäuden und dem Wald.
Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers hat der Abstand zwischen 40 bis 200 Meter zu betragen. Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) oder ähnlichen Feuerwerkskörpern ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten.
Verzicht der Natur und Umwelt zuliebe
Verstösse werden verzeigt und mit einer Busse bestraft. Neben der Minderung einer Brandgefahr sollen die beschriebenen Massnahmen auch den unbeteiligten Menschen und Haustieren die nötige Ruhe bringen.
Die Gemeindepolizei und Feuerwehr haben den Auftrag erhalten, die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren.
Die Gemeinde zählt vor allem aber auf die Vernunft der Feuerwerkanwender. Immer mehr Menschen verzichten an Silvester der Haustiere, Wildtiere sowie der Natur und Umwelt zuliebe auf Feuerwerk.