Kein Abfeuern von Raketen und Knallkörpern in Flims
Die Bevölkerung in Flims haben auf das Abbrennen von Raketen und Knallkörpern (Feuerwerkskörpern) vor allem auch an Silvester und Neujahr zu verzichten.
Wie die Gemeinde Flims mitteilt, hat der Gemeindevorstand, aus Rücksichtnahme und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Interesse seiner Bewohner sowie Gäste, im Jahr 2023 ein Verbot für jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) auf dem Gemeindegebiet von Flims erlassen.
Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot ausgenommen: lautlose Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows.
Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Verbots zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden von Gesetzes wegen von der Gemeindepolizei mit Busse, gestützt auf das kantonale Recht und gemäss Strafgesetzbuch StGB, geahndet.