COVID-19-Unterstützungen Kleinstbetriebe für die 2. Welle

Gemeinde Lindau
Gemeinde Lindau

Effretikon,

COVID-19-Unterstützung wurde durch den Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden für die zweite Corona-Welle bis zum 30. April 2021 reaktiviert.

Coronavirus
Coronavirus. - Olga Lionart / Pixabay

Die Corona-Krise scheint noch lange nicht überstanden. Der erneute Teil-Lockdown ab 18. Januar 2021 stellt für die Schweizer Wirtschaft eine der grössten Herausforderungen dar. Auch für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe bis zwei Mitarbeitenden, die durch die Corona-Krise geschädigt sind, stehen vor grossen finanziellen Problemen.

Für die erste Corona-Welle im Frühling 2020 schuf der Kanton Zürich zusammen mit den Zürcher Gemeinde für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe ein subsidiäres Angebot zu den Bundes- und Kantons-unterstützungen. Diese Unterstützung wurde durch den Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden für die zweite Corona-Welle bis zum 30. April 2021 reaktiviert.

Anspruchsvorgaben für Gemeindeunterstützungen gemäss den kantonalen Vorgaben sind:

- Keinen Bezug von Corona-Bundes- oder Kantonsgelder

- Durch den Bezug von Gemeindegeldern soll der Bezug von Sozialhilfegeldern verhindert werden

- Wohnsitz der Inhaberin / des Inhabers des Betriebes muss in der Gemeinde Lindau sein

- Der Betrieb darf höchstens zwei Mitarbeitende umfassen

- Es wird höchstens einen Sechstel des Jahresumsatzes als Unterstützung in Form als rückzahlbaren Darlehen oder als A-fonds-perdu-Beträge gewährt

Anträge für Corona-Unterstützung von Lindauer Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe müssen mit dem entsprechenden Antragsformular bis 30. April 2021 beim Bereich Soziales der Gemeinde Lindau (058 206 44 10 oder [email protected]) eingereicht werden.

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