Beatenberg: Gemeinderat beschliesst Nachkredit Bauverwaltung
Wie die Gemeinde Beatenberg berichtet, ist der Nachkredit in Höhe von 100'000 Franken für gebundene Ausgaben für das externe Mandat Bauverwaltung gedacht.
Die Gemeindeversammlung hat am 2. Juni 2023 den Nachkredit zu neuen Ausgaben von 100'000 Franken sowie den Verpflichtungskredit zu wiederkehrenden Ausgaben für das externe Mandat Bauverwaltung abgelehnt.
Da das nötige Personal auf der Abteilung Bauverwaltung nach wie vor fehlt, können die Aufgaben der Bauverwaltung ohne das externe Mandat nicht ordnungs- und fristgemäss nach kantonalem Baugesetz und Baubewilligungsdekret erfolgen.
Zudem fehlen personelle Ressourcen, um die operativen Gemeindeaufgaben des Tiefbaus (Strassen, Wege, Plätze, Wanderwege ), der Ver- und Entsorgung (Wasser, Abfall) und der Ortsplanung auszuführen.
Ein Nachkredit zu gebundenen Ausgaben wurde beschlossen
Der Gemeinderat hat deshalb für das externe Mandat Bauverwaltung, Dienstleistungen Dritter, gestützt auf Artikel zehn des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Beatenberg, einen Nachkredit zu gebundenen Ausgaben im Betrag von 100‘000 Franken für das Jahr 2023 beschlossen.
Gegen den Beschluss (Nachkredit zu gebundenen Ausgaben) kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation bis 17. Juli 2023 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.