Grindelwald

Fahrverbot beim Sportzentrum Grindelwald wurde aufgehoben

Wie die Gemeinde Grindelwald bekannt gibt, wurde das aktuell signalisierte «Allgemeine Fahrverbot in beiden Richtungen» aufgehoben.

Das Sportzentrum und Tourist Office in Grindelwald.
Das Sportzentrum und Tourist Office in Grindelwald. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 23. Mai 2023, in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, für den Vorplatz Sportzentrum Grindelwald und Eiger+ Eventplatz die Verkehrsmassnahmen «Verbot für Motorwagen und Motorräder» (SSV-Signal Nummer 2.13) mit Zusatz «Mit Bewilligung und Güterumschlag gestattet» beschlossen.

Das aktuell signalisierte «Allgemeine Fahrverbot in beiden Richtungen» (SSV-Signal 2.01) wird aufgehoben.

Die Verkehrsmassnahmen treten mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.

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