Grindelwald informiert zu Schneeräumung und Winterdienst
Wie die Gemeinde Grindelwald mitteilt, können falsch abgestellte Motorfahrzeuge die Winterdienstarbeiten behindern.
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt.
Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten.
Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bittet die Gemeinde, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Haftung liegt bei den Eigentümern
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen et cetera) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten Gegenständen entstehen.
Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände wie Baumaterialien, Holz et cetera, wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Bereitstellung des Hauskehrichts
Die Kehrichtsäcke und -behälter sind erst kurz vor Durchfahrt des Abfuhrwagens bereitzustellen.
Vor der Schneeräumung dürfen keine Kehrichtsäcke ausserhalb der öffentlichen Container bereitgestellt werden.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Ausweichstellen sind keine Parkplätze. Die Ferienwohnungsvermieter werden gebeten, diesen Aufruf den Mietern bekannt zu geben.
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen.
Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet.
Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer entsorgt werden.