Interlaken führt «eBau» und «ePlan» ein
Die Gemeinde Interlaken führt am 1. März 2022 das elektronischen Baubewilligungsverfahren «eBau» ein. Auch die Planerlassverfahren sollen digitalisiert werden.
Am 1. März 2022 treten die neuen kantonalen Vorschriften zum elektronischen Baubewilligungsverfahren eBau in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt sämtliche Baugesuche digital erfasst werden müssen.
Die Formulare sind elektronisch auszufüllen und die Pläne müssen elektronisch hochgeladen werden.
Weil das Verwaltungsrechtspflegegesetz jedoch noch Originalunterschriften verlangt, muss das Baugesuch doch noch ausgedruckt und unterschrieben und zusammen mit den unterschriebenen Plänen im Doppel bei der Gemeinde eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.
Auch das Planerlassverfahren wird digitalisiert
Neben eBau, das für alle Gemeinden ab 1. März 2022 zwingend ist, plant der Kanton, auch das Planerlassverfahren in den Gemeinden zu digitalisieren.
Für Interlaken ist eine Einführung des elektronischen Planerlassverfahrens ePlan für dieses Jahr vorgesehen, was im Zusammenhang mit der angelaufenen Ortsplanungsrevision Sinn macht.
Der Gemeinderat hat die Vereinbarung mit dem Kanton zur Einführung von ePlan genehmigt.