Wie die Gemeinde Grindelwald meldet, liegen die Planungsynterlagen «Skigebiet Grindelwald-First» vom 28. September bis zum 27. Oktober 2023 zur Mitwirkung auf.
Die Gemeinde Grindelwald. - Berner Oberland
Die Gemeinde Grindelwald. - Berner Oberland - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Planungen «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald-First» vom 4. August 1998 (Änderung 2020 und 2023 Bachalp – Firstzur) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Ekten zur Änderung des Überbauungsplans, Anpassung zu den Überbauuungsvorschriften, ein Erläuterungsbericht sowie die Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) liegen vom 28. September bis am 27. Oktober 2023 liegen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.

Die Eingaben sind einzureichen an die Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse, Grindelwald und als Mitwirkung zu kennzeichnen.

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