Umwandlung der Industriellen Betriebe in eine Aktiengesellschaft

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen den Mattner Gemeindeversammlungsbeschluss vom Juni 2018 vor wenigen Tagen abgewiesen.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Damit reicht die Zeit nicht mehr aus, die Umwandlung wie ursprünglich vorgesehen rückwirkend auf den 1. Januar 2019 vorzunehmen. Der Gemeinderat Interlaken und der Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe sind übereingekommen, die Umwandlung nun per 1. Januar 2020 zu vollziehen. Damit bleiben die bisherigen rechtlichen Grundlagen noch ein Jahr in Kraft und die Beschlüsse der Interlakner Stimmberechtigten, des Grossen Gemeinderats Interlaken und der Gemeindeversammlungen in Matten bei Interlaken und Unterseen entfalten ihre Wirkung erst auf den 1. Januar 2020. Auf das Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe Interlaken und seine Kundinnen und Kunden hat diese Verzögerung keine Auswirkungen.

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