Bolligen: Update zum Bauvorhaben Flugbrunnenschulhaus
Das vorliegende Bauvorhaben wurde aufgrund des Juryberichts vom 21. Februar 2018 überarbeitet.
Das vorliegende Bauvorhaben der Frutiger AG, Immobilienentwicklung, Thun, ist aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen und wurde aufgrund des Juryberichts vom 21. Februar 2018 überarbeitet. Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Einsprachen, die in den nächsten Wochen noch zu bereinigen sind.
In Anwendung von Art. 93 Abs. 1 lit b BauG und Art. 122a BauV verzichtet der Gemeinderat mit vorgezogenem Zirkularbeschluss vom 25. Mai 2020 nun definitiv auf die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung (UeO) für die ZPP Nr. XI Flugbrunnenareal. Ein zusätzliches Planerlassverfahren und auch sonst jede Verzögerung im Baubewilligungsverfahren würden einen wesentlichen finanziellen Verlust für die Gemeinde bedeuten, da die Frutiger AG Baurechtszinsen erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung zu bezahlen hat.