Am Sonntagmorgen wurden in Bütschwil SG drei Männer festgenommen. Sie sollen mehrere Einbrüche und Diebstähle begangen haben.
Festnahme Symbolbild
Eine Festnahme. (Symbolbild) - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bütschwil SG wurden am Sonntagmorgen nach einem Hinweis drei Verdächtige festgenommen.
  • Den Männern werden Einbrüche und Diebstähle aus Liegenschaften und Autos vorgeworfen.
  • Bei der Kontrolle konnte die Kantonspolizei diverse Deliktsgut sicherstellen.
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Am Sonntag, um 5.20 Uhr, konnte eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen drei Männer festnehmen, welche beschuldigt werden, in der Nacht vom Samstag auf Sonntag mehrere Einbrüche- und Einschleichediebstähle in Liegenschaften und Autos in Bütschwil verübt zu haben.

Eine Auskunftsperson meldete der Kantonalen Notrufzentrale St. Gallen kurz vor 5 Uhr, dass sie auf drei Männer aufmerksam geworden sei, welche mit einer Taschenlampe in das Einfamilienhaus geleuchtet hätten.

Sie seien geflüchtet, nachdem sie auf sich aufmerksam gemacht habe. Mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St. Gallen leiteten daraufhin eine Fahndung nach den drei zunächst unbekannten Männern ein.

Die Kantonspolizei stellte diverses Diebesgut sicher

Kurz nach 5.20 Uhr konnte eine Patrouille drei Männer an der Bürgerheimstrasse anhalten und kontrollieren, welche auf das Signalement passten.

rebstein
Kantonspolizei St. Gallen. - Kantonspolizei St. Gallen

Bei den drei Männern im Alter zwischen 24 und 26 Jahren konnte diverses mutmassliches Deliktsgut, darunter Kreditkarten, Portemonnaies, ein Computer, Bargeld und Kleidungsstücke im Wert von mehreren hundert Franken gefunden werden. Sie wurden festgenommen.

Bei der Zuordnung des Deliktsgutes stellte sich heraus, dass die Gegenstände aus mehreren in dieser Nacht begangenen Einschleiche- und Einbruchsdiebstählen in Liegenschaften und Autos in Bütschwil stammten.

Die Männer werden zur Anzeige gebracht

Sie werden bei der Staatsanwaltschaft wegen mehreren Verstössen gegen das Strafgesetzbuch zur Anzeige gebracht.

Bei dem 26-jährigen Algerier und dem 25-jährigen Marokkaner handelt es sich um einen illegal anwesenden Männer mit negativem Asylentscheid.

Bei dem 24-jährigen Tunesier handelt es sich um einen Asylbewerber mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons St. Gallen.

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