Wie die Gemeinde Ebnat-Kappel meldet, sind Grundeigentümer verpflichtet, ihre Bäume gemäss dem Strassengesetz des Kantons St.Gallen zurückzuschneiden.
Ortseinfahrt Kappelerstrasse in Ebnat Kappel.
Ortseinfahrt Kappelerstrasse in Ebnat Kappel. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Fussgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht durch Hecken und Sträucher behindert werden.

Ast- und Blattwerk von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen darf nicht in die Verkehrswege ragen und hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4,5 Meter Höhe zu wahren.

Bei Fusswegen sind minimal 2,5 Meter einzuhalten.

Grundeigentümer sind verpflichtet, die Bestimmungen einzuhalten

Sichtbereiche bei Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen sind freizuhalten, sodass andere Verkehrsteilnehmende frühzeitig gesehen werden können.

Das geforderte Sichtfeld muss ab 60 Zentimeter Höhe optisch hindernisfrei sein.

Die Grundeigentümer sind verpflichtet, diese Bestimmungen gemäss dem Strassengesetz des Kantons St.Gallen einzuhalten.

Die Gemeinde bitten deshalb, überragende Hecken und Sträucher möglichst bald grosszügig zurückzuschneiden.

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