Wie die Gemeinde Ebnat-Kappel meldet, müssen Hecken und Sträucher bis zu den Sommerferien 2024 wegen Verkehrssicherheit zurückgeschnitten werden.
Der Bahnhof in Ebnat-Kappel.
Der Bahnhof in Ebnat-Kappel. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Fussgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht durch Hecken und Sträuchern behindert werden.

Ast- und Blattwerk von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen darf nicht in die Verkehrswege ragen und hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4,5 Meter Höhe zu wahren; bei Fusswegen sind minimal 2,5 Meter einzuhalten.

Sichtbereiche bei Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen sind freizuhalten, sodass andere Verkehrsteilnehmende frühzeitig gesehen werden können.

Das geforderte Sichtfeld muss ab 60 Zentimeter Höhe optisch hindernisfrei ist.

Bepflanzungen vor Sommerferien zurückschneiden

Die Grundeigentümer sind verpflichtet, diese Bestimmungen gemäss Strassengesetz des Kantons St.Gallen einzuhalten.

Die Gemeinde bittet deshalb, überragende Hecken und Sträucher noch vor den Sommerferien 2024 grosszügig zurückzuschneiden.

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