Neckertal bittet Strassenanstösser um Rückschnitt von Grün
Wie die Gemeinde Neckertal mitteilt, werden die Bürger gebeten, Sträucher und Hecken an Strassen-, Rad und Gehwegen zurückzuschneiden.
Die Gemeinde bittet die Bürger allfällige Bäume, Hecken und Sträucher, die ab den Grundstücken in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückzuschneiden.
Das gesetzliche Lichtraumprofil beträgt bei Strassen 4,50 Meter und bei Rad- und Gehwegen 2,50 Meter in der Höhe.
Sicherheit im Verkehr – Abstand zu Pflanzen halten
Bei Strassen und Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimetern freizuhalten.
Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden.
Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.