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Neckertal erweitert Vereinsbeitragsreglement um neue Artikel

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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Neckertal berichtet, wurde das Reglement im Januar 2024 um die Artikel «Beitrag an Jubiläumsanlass» und «Beitrag an Anschaffungen» ergänzt.

Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2023 das Vereinsbeitragsreglement erlassen.

Im Januar 2024 hat der Gemeinderat die Artikel 15 «Beitrag an Jubiläumsanlass» und Artikel 16 «Beitrag an Anschaffungen» neu hinzugefügt und bei Artikel 8 Absatz 2 erfolgte eine Ergänzung bezüglich Kosten der Miete an Vereine von Dicken und Nassen.

Antrag für Vereinsbeiträge

Für den Antrag von Vereinsbeiträgen Jugend, Alter, Teilhabe und Musikgesellschaften wurde ein Formular entwickelt, das im laufenden Jahr eingereicht werden muss, damit die entsprechenden Beiträge ausbezahlt werden.

Das Formular ist unter «Vereinsbeiträge» (E-Service), wo auch direkt die nötigen Beilagen hochgeladen werden können, zu finden.

Falls bevorzugt wird alles per Post einzureichen, kann das aufgeschaltete Formular «Antrag Vereinsbeitrag» durch den Vereinspräsidenten ausgefüllt, unterzeichnet und ausgedruckt werden.

Beiträge an Anlässe, Jubiläen oder Anschaffungen

Für anderweitige Unterstützungen von Anlässen, Jubiläen, Anschaffungen (Artikel 16) oder Ähnliches muss gemäss dem Vereinsbeitragsreglement ein separater Antrag beziehungsweise Schreiben an den Verwaltungsleiter in der Lettenstrasse in Mogelsberg oder per E-Mail bis spätestens 31. Juli des Vorjahres eingereicht werden, damit diese fristgerecht budgetiert werden können.

Die Gemeinde bittet die Vereinspräsidenten, die Anträge mit Beilagen einzureichen und freut sich auf ein reges Vereinsleben in der Gemeinde Neckertal.

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