Neckertal: Vollzugsbeginn für Kulturgüterschutz festgestellt
Wie die Gemeinde Neckertal bekannt gibt, wird die vom Kanton genehmigte Schutzverordnung Kulturgüterschutz ab dem 1. Oktober 2023 in Kraft treten.
Nach langer Bearbeitungszeit konnte nun die Schutzverordnung «Kulturgüterschutz» für die Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg und St.Peterzell genehmigt werden.
Der Gemeinderat Neckertal stellt fest, dass die Schutzverordnung Kulturgüterschutz der Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg und St.Peterzell vom Kanton genehmigt wurde (Gesamtentscheid vom 11. August 2023) und keine Rekurse dagegen eingegangen sind.
Die Schutzverordnung mit Schutzreglement, Verzeichnis und Schutzplan ist deshalb rechtskräftig.
Der Gemeinderat hat den Vollzugsbeginn auf den 1. Oktober 2023 (Vollzugsbeginn der Eigentumsbeschränkung nach Artikel 40 Geoinformationsverordnung) festgesetzt.
Kontaktinformationen für Anfragen
Bis die aktuellen neuen Daten auf der Webseite aufgeschaltet sind, dauert es noch ein paar Tage.
Für Anfragen kann sich die Bevölkerung direkt an das Bausekretariat per E-Mail wenden.