Oberhelfenschwil: Absage der Bürgerversammlung
Die ausserordentliche Lage wegen des Coronavirus verunmöglicht die Durchführung der Bürgerversammlung.
Gemäss Gemeindegesetz beschliesst die Bürgerversammlung bis 15. April über Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss. In Oberhelfenschwil stehen den Stimmberechtigen die Unterlagen zur Bürgerversammlung in Form des Geschäftsberichts elektronisch auf www.oberhelfenschwil.ch zur Verfügung und er wird in Papierform auf Wunsch zugestellt.
Die ausserordentliche Lage aufgrund des Coronavirus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 Gemeindegesetz ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.
Gestützt auf diese Bestimmung hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen: Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019. Die Abstimmung erfolgt mit dem 2. Wahlgang zu den Regierungsratswahlen am 19. April 2020.
