Tombola- und Lottoveranstaltungen
Ab 1. November ist für die Tombola- oder Lottoveranstaltung keine Bewilligung mehr nötig, wenn diese durch einen Verein durchgeführt wird.

Ab 1. November 2020 ist für die Durchführung einer Tombola- oder Lottoveranstaltung keine Bewilligung mehr nötig, wenn diese durch einen Verein anlässlich eines Unterhaltungsabends durchgeführt wird. Der Kanton hat die Bewilligungspflicht für Vereine abgeschafft, sofern die Plansumme Fr. 50'000.— (Anzahl Lose x Verkaufspreis) nicht übersteigt.