Neue Betreuungskosten-Zusatzleistungen in Opfikon
Seit 1. Januar 2025 können AHV-Bezüger in der Stadt Opfikon zusätzliche Betreuungskosten beantragen, um länger selbstständig zu Hause leben zu können.
Wie die Stadt Opfikon berichtet, gibt seit dem 1. Januar 2025 es eine wichtige Änderung bei den Zusatzleistungen zur AHV.
Personen, welche eine AHV-Rente und Zusatzleistungen beziehen und zu Hause wohnen, können neu zusätzliche Betreuungskosten beantragen. Ziel dabei ist es, möglichst lange im gewohnten Zuhause zu leben und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Neu vergütet werden unter anderem Unterstützung bei den Haushaltsarbeiten, Fahrdienst, Verpflegungsmöglichkeiten wie Mittagstische oder Mahlzeitendienst. Ebenso können Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Notrufsystem oder Entlastung für pflegende Angehörige beantragt werden.