Gemeinde Kirchleerau erinnert an Regelung für Schneeräumung
Wie die Gemeinde Kirchleerau mitteilt, ruft der Gemeinderat der Bevölkerung in Erinnerung, dass für die Schneeräumequipen die Strassen frei sein müssen.
Einwohner werden gebeten, die Sträucher und Bäume entsprechend zurückzuschneiden, damit sie bei Schneelast nicht in die Gehwege und Strassen hineinragen.
Für allfällige vom Winterdienst verursachte Schäden an Fahrzeugen, die auf Strassen und Wegen parkiert werden, wird jede Haftung abgelehnt.
Privatstrassen werden von der Gemeinde freiwillig geräumt, auch hier kann für allfällige Schäden an Fahrzeugen und Strassen keine Haftung übernommen werden.
Für eine Räumung besteht auch kein Rechtsanspruch, und die Privatstrassen werden grundsätzlich nach den öffentlichen Strassen geräumt.
Zugang zu Hydranten muss gewährleistet bleiben
Auf Privatstrassen sind die Strasseneigentümer für die Sicherheit verantwortlich.
Wichtig zu wissen ist, dass Hydranten nicht mit Schnee bedeckt werden dürfen. Der Zugang zu diesen muss für die Feuerwehr jederzeit gewährleistet sein.
Es ist dafür zu sorgen, dass bei der Kehrichtabfuhr der Zugang zu den Containern stets gewährleistet ist und nicht durch den Schnee blockiert wird. Eine Leerung ist ansonsten nicht möglich.
Salz und bei Bedarf Einsatz eines Schneepflugs
Bei Schneehöhen unter fünf Zentimetern ist in der Regel keine Schneeräumung vorgesehen.
Ausnahmen bilden die Steilstrecken Köpfli, Weiher- und Untere Köpflistrasse, sämtliche Ausfahrten in die Kantonsstrasse sowie die Dorf- und Zinggenstrasse, die gleichzeitig mit der Glatteisbekämpfung mittels Salz je nach Notwendigkeit zu pflügen sind.
Der Weg zum Waldhaus wird nur bei einer Vermietung geräumt respektive gesplittet.
Die entsprechende Signalisation für den reduzierten Winterdienst auf den Gemeindestrassen wird in den nächsten Wochen angebracht.