Kirchleerau informiert über die Steuererklärungen 2021
In der Gemeinde Kirchleerau werden Ende Januar 2022 die Steuererklärungen für das Jahr 2021 zugestellt.
Ab Ende Januar 2022 werden die Steuererklärungen 2021 in der Gemeinde Kirchleerau zugestellt. Eine notwendige Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung kann unter der Webseite des Kanton Aargaus online beantragt werden.
Zur Sicherheit und Identifikation wird dabei der persönliche Code benötigt, der auf der ersten Seiten der Steuererklärung aufgedruckt ist. Selbstverständlich kann ein solches Gesuch auch telefonisch, in Briefform oder mittels E-Mail direkt an das Regio Steueramt erfolgen.
Das Steueramt und die Abteilung Finanzen haben unterschiedliche Zuständigkeiten
Bei dieser Gelegenheit möchte die Gemeinde die Zuständigkeiten zwischen Steueramt und Abteilung Finanzen in Erinnerung rufen.
Wenn es um Fragen zur Steuererklärung, Steuerveranlagung et cetera geht oder einen Steuerauszug, zum Beispiel für Stipendien, benötigt wird, ist das Regio Steueramt in Schöftland für die Beantwortung und Erledigung der Anliegen zuständig.
Fragen zu Steuerausständen, eine Steuerstundung, spätere Zahlungsfrist, beantragt werden soll oder die Einzahlungsscheine für Ratenzahlungen benötigt werden, dann ist die Abteilung Finanzen in Kirchleerau zuständig.