Wie die Gemeinde Kirchleerau mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, Bäume und Sträucher bis 5. August 2022 zu kürzen.
Kirchleerau
Gemeinde Kirchleerau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Sichtzonen müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kommunaler Polizeiverordnung und kantonalem Baugesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Arbeiten sind bis 5. August 2022 auszuführen

Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 Metern und bei Trottoirs beziehungsweise Gehwegen auf mindestens 2,5 Meter zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden und müssen gut sichtbar sein.

Die Gemeinde Kirchleerau bittet die Grundeigentümer im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, diese Arbeiten bis am Freitag, 5. August 2022, auszuführen. Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendige Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.

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