Reiten und Biken im Wald sind in Kirchleerau verboten
Wie die Gemeinde Kirchleerau mitteilt, ist aus Rücksicht auf die Waldtiere das Reiten und Biken abseits der Wege zu unterlassen.
Das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen gelten als unzulässige nachteilige Nutzung, sind daher verboten und können von der Polizei gebüsst werden. Im Leerber Wald darf nur auf befestigten (geschotterten) Waldstrassen geritten oder Rad gefahren werden.
Die Gemeinde bittet aus Rücksicht auf die Waldtiere, dieses Verbot zu berücksichtigen, damit der Wald auch weiterhin für alle Menschen zugänglich bleibt.