Köniz erlässt Personalverordnung und Verordnung über Schulzahnpflege

Gemeinde Köniz
Gemeinde Köniz

Köniz,

Wie die Gemeinde Köniz mitteilt, beschliesst sie die Personalverordnung und die Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen.

Köniz
Gemeindeverwaltung von Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Gemeinderat hat am 16. November 2022 eine Änderung der Personalverordnung (Entschädigung Hauswartschaften) beschlossen und auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Weiter hat er am 16. November 2022 den Erlass der Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen beschlossen und ebenfalls auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Die Erlasse können bei der Gemeindekanzlei Köniz eingesehen oder über die Webseite der Gemeinde abgerufen werden.

Eine Beschwerde kann eingereicht werden

Gestützt auf Artikel 60 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege können diese Erlasse innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland angefochten werden.

Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten, greifbare Beweismittel sind beizulegen.

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