Köniz hebt Beschränkungen für Solaranlagen auf

Gemeinde Köniz
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Der Gemeinderat Köniz will in zwei Überbauungen in Wabern die bewilligungsfreie Montage von Solaranlagen erlauben. Das Parlament entscheidet im Januar 2021.

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Eine Solaranlage auf dem Dach eines Hauses. (Symbolbild) - Keystone

Die Gemeinde Köniz setzt sich für erneuerbare Energie ein. Deshalb hat der Gemeinderat im Rahmen einer Motion beschlossen, dass in den Überbauungen «Spiegel-Dörfli» und «Eichholzstrasse/Eigenheimstrasse» in Wabern Solaranlagen bewilligungsfrei montiert werden dürfen. Der Vorstoss wird am 18. Januar 2021 dem Parlament vorgelegt.

Die Überbauungsordnungen (UeO) «Spiegel-Dörfli» von 1998 und die UeO «Eichholzstrasse/Eigenheimstrasse» aus dem Jahr 2000 enthalten aktuell Einschränkungen bezüglich Montage von Solaranlagen. Dies will der Gemeinderat Köniz nun ändern: Im Rahmen der Beantwortung eines Vorstosses zum Thema Solaranlagen hat er beschlossen, dass die beiden Überbauungsordnungen prioritär zu behandeln sind. Wie in Regelbauzonen soll auch hier neu gelten, dass die Anlagen bewilligungsfrei möglich sind, sofern sie den kantonalen Richtlinien entsprechen.

Im Jahr 2008 hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen, der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beizutreten. Zur Einführung dieser harmonisierten Baubegriffe und Messweisen hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung (BMBV) auf den 1. August 2011 in Kraft gesetzt.

Die Gemeinden müssen die vereinheitlichten Baubegriffe sowie die Regelungen zu Messweisen von Gebäudedimensionen und Abständen bis zum 31. Dezember 2023 in ihre baurechtliche Grundordnung übernehmen. Im neuen Könizer Baureglement der Ortsplanungsrevision (OPR) wurden die Vorgaben der BMBV bereits umgesetzt.

26 Überbauungsordnungen werden revidiert

Im Baureglement sind für sämtliche Zonen mit Planungspflicht (ZPP) der Planungszweck, die Art und das Mass der Nutzung sowie Gestaltungsgrundsätze für Bauten, Anlagen und Aussenräume festgelegt. Das Bauen in einer ZPP setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus.

Für die Umsetzung der BMBV muss die Planungsbehörde nun nach der Ortsplanungsrevision alle Überbauungsordnungen in ZPP entsprechend überarbeiten. So sind aktuell 26 Überbauungsordnungen in der baurechtlichen Grundordnung anzupassen, welche gestützt auf eine ZPP vom Gemeinderat erlassen wurden.

Nach der Volksabstimmung zur OPR im 2018 hat die Planungsabteilung im letzten Jahr die Arbeit dazu aufgenommen, diese Überbauungsordnungen Schritt für Schritt zu revidieren. Im Zuge der Überarbeitung der verschiedenen Planungen werden nicht nur die Begriffe und Messweisen an die Vorgaben der BMBV angepasst, sondern auch die Inhalte per se überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

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