Köniz: Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung

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Wie die Gemeinde Köniz bekannt gibt, beantragt das Parlament den Stimmberechtigten, die Änderung des Reglements über Abstimmungen und Wahlen anzunehmen.

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Gemeindeverwaltung von Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Gemeinde Köniz will Transparenz bei der Finanzierung von politischen Parteien und von Abstimmungs- und Wahlkampagnen schaffen.

Parteien, Personen und Organisationen, die im Vorfeld einer kommunalen Abstimmung oder Wahl eine Kampagne führen und dafür 3000 Franken oder mehr aufwenden, sollen die Finanzierung der Kampagnen offenlegen.

Ebenso sollen Parteien, die im Parlament oder im Gemeinderat vertreten sind, jährlich ihre Finanzierung bekannt geben (Einnahmen inklusive Spenden).

Die Gemeinde Köniz will dazu das Reglement über Abstimmungen und Wahlen (RAW) entsprechend anpassen.

Offenlegung ab 3000 Franken

Das Herzstück der neuen Vorschriften ist die Preisgabe der Herkunft von Spenden ab 3000 Franken und damit der Identität der Spender.

Bei Zuwendungen unter 3000 Franken muss die Identität der Spender nicht bekannt gegeben werden.

Mehrere Spenden einer Person innerhalb eines Jahres oder für eine Kampagne sind zusammenzurechnen. Die neuen Vorschriften basieren auf einer Motion vom Mai 2021.

Das Parlament beauftragte den Gemeinderat, entsprechende Bestimmungen zu erarbeiten.

Komplexe praktische Fragen

In anderen Städten und Gemeinden wurden vergleichbare Vorstösse überwiesen und auch auf kantonaler und Bundesebene gibt es Vorschriften für Transparenz in der Politikfinanzierung.

Köniz hat sich bei der Ausgestaltung der Vorlage wesentlich an den bundesrechtlichen Bestimmungen und der Regelung der Stadt Bern orientiert.

Bei der Anwendung von Offenlegungsvorschriften stellen sich zum Teil komplexe praktische Fragen.

Es ist sinnvoll, wenn die Gemeinde Köniz bei deren Beantwortung auch auf die Praxis und die Erfahrungen von Bund und Stadt Bern zurückgreifen könnte.

Annehmen der Änderung des Reglements

Die Gemeinde plant die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften spätestens im Hinblick auf die Gemeindewahlen 2025.

Sie wird die offengelegten Angaben auf ihrer Website veröffentlichen.

Widerhandlungen gegen die Offenlegungsvorschriften können mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden.

Mit 24 zu 11 Stimmen bei null Enthaltungen beantragt das Parlament den Stimmberechtigten, die Änderung des Reglements über Abstimmungen und Wahlen anzunehmen.

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