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Energie Kreuzlingen senkt Gaspreise für 2025 merklich

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Bodensee,

Energie Kreuzlingen reduziert die Gastarife ab dem 1. Januar 2025 um durchschnittlich zwölf Prozent. Ein Einfamilienhaus spart dabei rund 266 Franken im Jahr.

Die Stadtverwaltung Kreuzlingen.
Die Stadtverwaltung Kreuzlingen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Kreuzlingen bekannt gibt, sinken die Gaspreise im Vergleich zu 2024 ab 1. Januar 2025 je nach Tarifgruppe durchschnittlich um rund zwölf Prozent. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20’000 Kilowattstunden (Typ II) bedeutet dies Minderkosten von 266 Franken pro Jahr.

Energie Kreuzlingen legte die kalkulierten Tarife 2025 vorgängig dem Preisüberwacher zur Anhörung vor. Der Preisüberwacher hat mitgeteilt, dass er die Senkung begrüsst und auf eine formelle Empfehlung verzichtet.

Durch die tieferen Marktpreise im Beschaffungsjahr 2024 sank der Gesamteinkaufspreis der Energie. Die eingerechneten Deckungsdifferenzen Energie wirken zusätzlich kostensenkend.

Die Preise des vorgelagerten Netzes steigen jedoch. Zusammen mit den tieferen Absatzmengen im Jahr 2025 sind höhere Netznutzungskosten pro Kilowattstunde und höhere Grundpreise die Folge.

CO2-Abgabe auf Erdgas steigt leicht

Der offizielle Ansatz der CO2-Abgabe beträgt ab 1. Januar 2025 gemäss Oberzolldirektion (OZD) 2,161 Rappen pro Kilowattstunde Erdgas (2024: 2,156 Rappen pro Kilowattstunde).

Die leichte Veränderung je Kilowattstunde ist auf die Berechnung des Bundesamts für Energie (BFE) bezüglich Dichte und Brennwert des Erdgases zurückzuführen.

Der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Deutschland sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 die Gasspeicherumlage für in das deutsche Ausland gelieferte Gasmengen entfällt.

Der endgültige Entscheid ist noch ausstehend. Dies lässt die Gasumlage für 2025 voraussichtlich auf 0,01 Rappen pro Kilowattstunde sinken.

Thurgau passt Energienutzungsverordnung an

Das Amt für Energie des Kantons Thurgau passt per 1. Januar 2025 die Energienutzungsverordnung an. Das kantonale Energiegesetz sieht vor, dass die erneuerbaren Anteile beim Ersatz von Wärmeerzeugern schrittweise erhöht werden.

Für Heizungsersatz ab 1. Januar 2025 beträgt dieser Anteil 15 Prozent (bisher zehn Prozent). Der Gewichtungsfaktor für Biogas beträgt 0,5. Dies bedeutet, dass der Anteil an Schweizer Biogas auf 30 Prozent am gesamten Bezug erhöht werden muss.

Für bereits ersetzte Heizungen mit Biogaslösung ändert sich nichts, es gilt die Bestandeswahrung. Im Standardprodukt beträgt der Biogasanteil unverändert 15 Prozent.

Der Stadtrat hat die Gastarife für 2025 am 3. Dezember 2024 genehmigt. Weitere Informationen können auf der Webseite der Stadt eingesehen werden.

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