Ermatingen

Gemeinde Ermatingen lehnt Tempo 30 auf der Hauptstrasse ab

Nau.ch Lokal
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Bodensee,

Wie die Gemeinde Ermatingen bekannt gibt, hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund fehlender effektiver Messungen die Einführung von Tempo 30 abzulehnen.

Ermatingen Hafen
Ermatingen - Gemeinde Ermatingen

In den Monaten Mai und Juni 2023 hat der Kanton Thurgau über die Lärmschutzmassnahmen auf Hauptstrassen im Kantonsgebiet informiert.

Auch Ermatingen ist davon betroffen. Entlang der Hauptstrasse zwischen dem Spar und der Arenenbergstrasse soll auf einer Länge von circa 700 Meter Tempo 30 eingeführt werden.

Dies, um die Lärmimmissionen entlang der Hauptstrasse zu reduzieren, wodurch die eidgenössisch vorgegebenen Lärmschutzwerte eingehalten werden können.

In der Folge hat der Gemeinderat Ermatingen die Möglichkeit erhalten, zur entsprechenden Umsetzung durch den Kanton Stellung zu nehmen.

Stellungnahme und Ablehnung der aktuellen Vorgehensweise

Nach der Konsultierung sämtlicher Unterlagen hat der Gemeinderat zuhanden des Kantons eine Stellungnahme abgegeben sowie das weitere Vorgehen seitens der Gemeinde definiert.

Zusammenfassend lehnt der Gemeinderat Ermatingen die Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse auf einer Länge von circa 700 Meter unter den aktuellen Umständen und Vorgehen aus heutiger Sicht ab.

Gemäss Konzept des Kantons wurden lediglich Modellrechnungen zur Verifizierung von lärmempfindlichen Liegenschaften erstellt.

Eine Lärmmessung in Dezibel, um die effektiven massgeblichen Gegebenheiten aufzunehmen, wurde nicht durchgeführt und entsprechend nicht analysiert.

Gemeinderat fordert effektive Messungen nach Sanierung

Der Gemeinderat vertritt den Standpunkt, dass nach der Sanierung der Hauptstrasse effektive Messungen stattfinden sollen, sodass der Istzustand aufgenommen werden kann.

Nach den Lärmmessungen kann eine Beurteilung mit den festgestellten Werten stattfinden.

Vor einer definitiven Einführung von Tempo 30 soll eine Testphase initiiert werden, wobei gleichzeitig wiederum Messungen stattfinden sollen.

So kann festgestellt werden, ob die Massnahme die gewünschte Wirkung zeigt. Dies im Hinblick auf Motorengeräusche oder aber auch Beschleunigungen.

Lärmschutzwerte entscheidend für Umsetzung

Eine definitive Umsetzung ist nur zielführend, wenn danach die vorgegebenen Lärmschutzwerte eingehalten werden können.

Die Hauptstrasse in Ermatingen ist nicht absorbiert zu beurteilen.

Vor knapp zwei Jahren wurde in Ermatingen eine Urnenabstimmung bezüglich 30 Kilometer pro Stunde in den Quartierstrassen durchgeführt, wobei die Vorlage durch die Stimmberechtigten abgelehnt wurde.

Wenn unterdessen der Kanton gewillt ist, auf der Hauptstrasse Tempo 30 einzuführen (aufgrund Lärmschutzvorgaben), so ist ein ganzheitliches Konzept in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu erstellen.

Gemeinsame Strategie für Tempo 30

Es macht keinen Sinn, wenn im gleichen Dorf der Kanton und die Gemeinde verschiedene Strategien verfolgen.

Es wird auf eine engere Zusammenarbeit plädiert, auch wenn die Interessen zur Einführung von Tempo 30 aus verschiedenen Beweggründen resultieren (Lärmschutz und Sicherheit).

Der Zeitpunkt einer allfälligen Einführung von Tempo 30 soll auf nach der Sanierung gelegt werden. Derzeit ist geplant, dass das Temporegime im Jahr 2024 geändert wird.

Somit würde die Umsetzung während der Sanierungsphase erfolgen. Es macht für den Gemeinderat keinen Sinn, während eines Baustellenbetriebs die Signalisation anzupassen.

Rechtsweg bei Kantonsumsetzung vorbehalten

Der Gemeinderat hat die vorgenannten Punkte zuhanden des Projektleiters des Kantons Thurgau eingereicht.

Sollte der Kanton wiedererwarten, die Auflage bezüglich der Umsetzung auf der Hauptstrasse trotzdem zu starten, so bleibt der Rechtsweg vorbehalten.

Die Haltung des Gemeinderates ist keine Ablehnung von gesundheitsfördernden Massnahmen im Bereich des Lärmschutzes.

Vielmehr sind das Fehlen von effektiven Messungen und eines Gesamtkonzepts sowie die fehlende Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinde die ausschlaggebenden Gründe, weshalb der Gemeinderat unter vorgenannten Umständen und dem antizipierten Vorgehen die Umsetzung aus heutiger Sicht ablehnt.

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