Wie die Stadt Kreuzlingen meldet, hiess das Parlament die Totalrevision des Gebührenreglements der Stadt inklusive Gebührentarif mit nur einer Gegenstimme gut.
Die Stadtverwaltung Kreuzlingen.
Die Stadtverwaltung Kreuzlingen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Revisionsstelle BDO AG hielt in den Erläuterungsberichten zur Prüfung der städtischen Jahresrechnung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 fest, dass der Gebührentarif zum Gebührenreglement der Stadt Kreuzlingen Angaben enthält, die eine Aktualisierung des Gebührenreglements inklusive Gebührentarife erfordert.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheit entschied der Stadtrat, das Gebührenreglement erst nach der Pandemie anzugehen.

Obergericht ändert Entschädigungsregelungen

Obwohl der Erläuterungsbericht ausschliesslich auf Mängel im Bereich Einwohneramt hinwies, wurde das gesamte Gebührenreglement inklusive Gebührentarif einer Totalrevision unterzogen.

In der Zwischenzeit regelte das Obergericht per 1. Januar 2023 sämtliche Entschädigungsfragen in der Verordnung des Obergerichts zum Kindes- und Erwachsenenschutz, womit das Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen (Berufsbeistand) aufgehoben wurde.

Einbürgerungsgebühren zu hoch

Anschliessend wurde das überarbeitete Gebührenreglement inklusive Gebührentarif im Dezember 2023 dem Preisüberwacher zur Stellungnahme eingereicht.

Einzig die Einbürgerungsgebühren stufte der Preisüberwacher als zu hoch ein.

Die Einbürgerungskommission entschied, die Einbürgerungsgebühren zu einem späteren Zeitpunkt zu überarbeiten, um die aktuell zu beratende Botschaft nicht zu verzögern.

Gemeinderat stimmt Änderungen einstimmig zu

In der Folge befasste sich die zuständige Kommission Administration und Allgemeines (AuA) mit der Botschaft Totalrevision Gebührenreglement der Stadt Kreuzlingen inklusive Gebührentarif sowie Aufhebung Gebührenreglement für den gesetzlichen Betreuungsdienst.

Die Kommission hiess die Totalrevision einstimmig gut, merkte jedoch einzelne redaktionelle Änderungen an.

Nach kurzer Diskussion hiess der Gemeinderat die Totalrevision des Gebührenreglements der Stadt Kreuzlingen inklusive Gebührentarif sowie die Aufhebung des Gebührenreglements für den gesetzlichen Betreuungsdienst mit den vorgeschlagenen Änderungen mit 36 Ja- zu einer Nein-Stimme gut.

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