Salenstein fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzungen auf
Wie die Gemeinde Salenstein mitteilt, sind Grundeigentümer verpflichtet, Bäume die in den Strassenraum ragen bis zum 15. Juni 2022 zurückzuschneiden.
Laut Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen, Wege und Trottoirs grenzen, aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Lebhecken und andere Pflanzen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden.
Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf 4,5 Meter lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs auf 2,5 Meter lichte Höhe zu stutzen. Seitlich hat der Rückschnitt auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Die betroffenen Grundeigentümer werden hiermit ersucht, diesen Vorschriften sobald als möglich, jedoch spätestens bis am 15. Juni 2022 nachzukommen und das Zurückschneiden im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut zu wiederholen.
Mulchen von Böschungen durch die Gemeinde
Die Bevölkerung hat jedoch die Möglichkeit, diese Arbeiten sowie das Mulchen von Böschungen durch die Gemeinde ausführen zu lassen (Anmeldung bei der Gemeindekanzlei). Für die Grundeigentümer, die sich bereits angemeldet haben, werden diese Arbeiten bis auf Widerruf von der Gemeinde ausgeführt. Die Kosten gehen zu Lasten des Grundeigentümers.
Das Schnittgut kann direkt bei der ARA Zweckverband Untersee in Berlingen entsorgt werden. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, werden diese Arbeiten nach dem 15. Juni 2022 durch die Gemeinde auf Kosten des Grundeigentümers ausgeführt.