Umgebung der Lengwiler Weiher wird Vogelgrippe-Kontrollgebiet
Wie der Kanton Thurgau informiert, wurde die Umgebung der Lengwiler Weiher infolge der steigenden Fälle von Vogelgrippe zum Kontrollgebiet erklärt.
Bei den Lengwiler Weihern bei Kreuzlingen wurden mehrere Flussseeschwalben tot aufgefunden.
Die vom Veterinäramt veranlasste Beprobung hat ergeben, dass die Tiere an der Vogelgrippe verendet sind.
In Rücksprache mit dem BLV hat das Veterinäramt das betroffene Gebiet im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort als tierseuchenpolizeiliches Kontrollgebiet ausgeschieden.
Dort gelten für Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmassnahmen. Die betroffenen Geflügelhalter wurden vom Veterinäramt direkt kontaktiert und informiert.
Restliches Kantonsgebiet bleibt Beobachtungsgebiet
Die erforderlichen Massnahmen konnten bereits weitestgehend umgesetzt werden. Das restliche Kantonsgebiet bleibt unverändert Beobachtungsgebiet.
Dort gilt weiterhin die seit 27. Mai 2023 generell gültige Melde- und Aufzeichnungspflicht.
Geflügelhalter müssen ausgeprägte Atembeschwerden bei Tieren in ihrer Geflügelhaltung, einen Rückgang der Legeleistung oder eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden.
Diese melden nach zusätzlicher fachlicher Beurteilung die Geflügelhaltung gegebenenfalls dem Veterinäramt.
Registrierungspflicht für Tierhalter
Tierhalter, die 100 und mehr Stück Geflügel halten, müssen zusätzlich Aufzeichnungen zu verendeten Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.
Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden.