Der Krienser Stadtrat stellt sich gegen die FDP-Finanzinitiative. Gleichzeitig reicht er aber einen Gegenvorschlag ein. Nun entscheidet das Stadtparlament.
Die Stadtverwaltung der Gemeinde Kriens.
Die Stadtverwaltung der Gemeinde Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Stadt Kriens mitteilt, haben sich in der Stadt die finanzpolitischen Rahmenbedingungen in den letzten zwei Jahren markant verändert. Das hat nun auch Einfluss auf die Behandlung einer Gemeindeinitiative aus dem Jahr 2022.

Für die zweite Lesung schlägt der Stadtrat weiterhin vor, die Initiative abzulehnen. Deren Grundanliegen sollen über eine Revision der Gemeindeordnung und eine Revision des Finanzhaushaltsreglements trotzdem erfüllt werden und dabei die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Gegenvorschlag sollte die zu starre Regelung ersetzen

Letzten Endes wird die Krienser Stimmbevölkerung darüber zu befinden haben, welche Steuerungselemente in Zukunft zur Anwendung kommen, damit Kriens langfristig gesunde Stadtfinanzen hat.

Als die Gemeindeinitiative im Jahr 2022 durch ein Initiativkomitee der FDP eingereicht wurde, war die finanzpolitische Situation angespannt.

Für die erste Lesung der Initiativ-Bearbeitung hatte der Stadtrat den Vorschlag gemacht, die Initiative abzulehnen.

Er wollte die zu starre Regelung durch einen Gegenvorschlag ersetzen. Dieser sollte die Grundanliegen der Initianten zwar berücksichtigen, dem Stadtrat aber trotzdem die nötige Flexibilität erhalten.

Aus Gebergemeinde wurde Nehmergemeinden

Bereits bei der Behandlung dieses Vorschlages im Stadtparlament war klar, dass sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern würden. Damals nämlich war absehbar, dass sich die finanzpolitische Grosswetterlage in Kriens dank aussergewöhnlich hohen Einnahmen bei den Firmensteuern deutlich aufhellen würde.

Diese zeitlich limitierten Effekte führten aber auch dazu, dass sich auch die Rolle von Kriens im kantonalen Finanzausgleich veränderte.

War die Stadt lange Zeit Gebergemeinde, rutschte sie mit negativen Rechnungsabschlüssen in den letzten Jahren auf die Seite der Nehmergemeinden. Die Millionenzustüpfe aus dem kantonalen Ressourcenausgleich werden schon in naher Zukunft wieder versiegen.

Wenn die zuletzt positiven Rechnungsabschlüsse der Stadt Kriens zum Tragen kommen, kehrt sie wieder zurück zu den Gebergemeinden. Unter dem Strich würden ihr dann Mittel in Millionenhöhe fehlen; Steuererhöhungen wären unumgänglich.

Grundlage für die Finanzpolitik der kommenden Jahre

Diesem Szenario will der Stadtrat vorbeugen. Aktuell erarbeitet er eine neue Finanzstrategie, welche dem Stadtparlament noch in diesem Jahr vorlegen wird.

Diese soll Grundlage sein für die Finanzpolitik der kommenden Jahre. Aufgrund dieser Strategie passte der Stadtrat den Gegenvorschlag für die zweite Lesung der Finanzinitiative der FDP noch einmal an.

Zum einen hat er die beiden Anträge (Antrag Amrhein und Kommission für Finanzen und Gemeindeentwicklung KFG) in die Vorlage eingearbeitet, die bei der ersten Lesung im Parlament eingebracht wurden.

Zwei Ausnahmebestimmungen vorgeschlagen

Zum anderen schlägt er für mehr Flexibilität in der Bearbeitung kommender Herausforderungen im Finanzhaushaltsreglement zwei Ausnahmebestimmungen vor.

Wenn die langfristigen Finanzverbindlichkeiten unter 60 Prozent des Bilanzwerts der Anlagen des Verwaltungsvermögens des letzten genehmigten Rechnungsjahres fallen, kann vom festgelegten Selbstfinanzierungsgrad abgewichen werden.

Wenn die Nettoschuld pro Einwohner (ohne Spezialfinanzierungen) unter 4000 Franken sinkt, kann das Ergebnis der Erfolgsrechnung ein maximales Defizit von vier Prozent des Ertrages der ordentlichen Gemeindesteuern (natürliche und juristische Personen) betragen.

Volk hat das letzte Wort

Der Stadtrat ist der Meinung, dass mit diesen Korrekturen die Anliegen der Initiative und die neue finanzpolitische Realität ausgewogen berücksichtigt sind.

Nun liegt es am Krienser Stadtparlament, das weitere Vorgehen in der Behandlung der Initiative an der Sitzung vom 7. November 2024 festzulegen.

In eigener Kompetenz kann der Einwohnerrat zudem die Änderungen am Finanzhaushaltsreglement beschliessen.

Diese Änderungen würden aber nur unter dem Vorbehalt in Kraft treten, dass an der Volksabstimmung die Änderung der Gemeindeordnung gemäss Gegenentwurf angenommen wird.

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