Erlenbach: Die Situation des Gastrobetriebs Badi Winkel
Wie die Gemeinde Erlenbach informiert, wurde die Erweiterung des Gastrobetriebs am 7. Juni 2022 nachträglich unter Auflagen bewilligt.
Nach dem Auszug der Mieter des Einfamilienhauses Winkelstrasse 11 wurde auf die Sommersaison 2021 hin die Mauer zur angrenzenden Badi durchbrochen, um der Bevölkerung die Liegenschaft zur allgemeinen Nutzung zu öffnen. Das Erdgeschoss und die Gartenterrasse wurden als erweiterter Badi-Gastrobetrieb genutzt, der Garten stand als Liegefläche für Badegäste zur Verfügung (und das Bootshaus wurde einem SUP-Verleih zur Verfügung gestellt).
Diese neue Nutzung ist jedoch bewilligungspflichtig, weshalb die Liegenschaftenkommission im Herbst 2021 nachträglich ein Baugesuch bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen musste. Aus verschiedenen Gründen (Einbezug des Amtes AWEL, Einsprachen et cetera) zog sich das Bewilligungsverfahren in die Länge und erst in der Sitzung der Bau- und Planungskommission vom 7. Juni 2022 konnte die Bewilligung unter Auflagen erteilt werden. Insgesamt zehn Personen haben den Entscheid zu dieser Bewilligung verlangt, und die Rekursfrist läuft noch.
Solange die Rekursfrist noch läuft und die Auflagen nicht erfüllt sind, darf der Gastrobetrieb in der Liegenschaft Winkelstrasse 11 nicht wieder aufgenommen werden. Es besteht zweifellos ein öffentliches Interesse an der Erweiterung des Strandbad-Winkel-Betriebs an dieser einzigartigen Lage unmittelbar am See. Auch wenn es nur um eine provisorische Erweiterung des Strandbad-Winkel-Betriebs geht, sind die Gesetze einzuhalten – gerade von der Gemeinde.
Die Planung einer definitiven Lösung für den künftigen Um-/Ausbau der Anlage wird angegangen, der Gemeinderat wird frühzeitig darüber informieren.