Keine Aufgabe der Gemeinde: Die besten Steuerzahlenden zu behalten

Die Altersinitiative wurde zu Unrecht für ungültig erklärt. Ein Gastbeitrag von Beatrice Rinderknecht Bär, Koordinatorin des Bündnisses Rotgrünplus Küsnacht.

Beatrice Rinderknecht
Setzt sich für die Altersversorgung in Küsnacht ein: Beatrice Rinderknecht-Bär. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Alters- und Pflegezentren Wangensbach und Tägerhalde werden nicht subventioniert .
  • Alleinstehende Personen aus dem Mittelstand können sich dort keine Wohnung leisten.
  • Rinderknecht will, dass die Gemeinde Verantwortung übernimmt für alle Schichten.

Seit der Eingabe der gut vorbereiteten und breit abgestützten «Altersinitiative» (Einzelinitiative) ist mehr als ein Jahr vergangen. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne über einen Zusatzartikel in der Gemeindeordnung entscheiden dürfen.

In der Gemeindeordnung soll nämlich festgehalten werden, dass die Gemeinde die Einrichtungen im Alters- und Pflegebereich nicht verkaufen, nicht gewinnorientiert betreiben und nur an gemeinnützige Organisationen auslagern darf.

Angebote für alle Bevölkerungsschichten

Es darf nicht sein, wie es bereits in Goldküstengemeinden passiert, dass alte Menschen ihre Renten und ihr Erspartes für die Auszahlung von Dividenden bereits vermögender Aktionäre hergeben müssen.

Weiter soll festgehalten werden, dass alle Angebote im Alter, insbesondere das Wohnen im Alter, allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen sollen – so wie es in jeder anderen Gemeinde oder Stadt selbstverständlich ist.

In Küsnacht ist es heute so, dass die öffentlichen Alterswohnungen in den Alters- und Pflegezentren Wangensbach und Tägerhalde nicht subventioniert werden. Das heisst, dass sich viele, vor allem alleinstehende Personen aus dem Mittelstand, dort keine Wohnung leisten können.

Für bezahlbare Wohnungen

Zudem besteht seit langem eine grosse Nachfrage nach weiteren bezahlbaren Alterswohnungen. Bereits im Alterskonzept 2005 wurde dieses Bedürfnis festgehalten und 2014 weiter bestätigt.

In den Alterskonzepten wurde zudem festgehalten, dass auf dem für Alterswohnen mit Service sehr geeigneten grossen Grundstück «Seniorenheim am See» keine Luxusresidenz entstehen darf.

Nichtsdestotrotz beschloss der Gemeinderat am 26. März 2014, auf diesem Grundstück im oberen oder obersten Preissegment eine noch schönere Residenz zu erstellen, als dies die Nachbarsgemeinden anbieten können, mit der Idee, die besten Steuerzahlenden in Küsnacht zu behalten. Dies ist jedoch auf keinen Fall Aufgabe der öffentlichen Hand.

Planung vorantreiben

Mit dem Zusatz in der Gemeindeordnung können die Stimmberechtigten nun den Weg frei machen, dass einerseits Wohnungen in den öffentlichen Alters- und Pflegezentren subventioniert werden und andererseits die Planung der dringend benötigten Alterswohnungen an die Hand genommen wird.

Die Gemeinde Küsnacht hat vor drei Jahren beschlossen, die «Altersversorgung aus einer Hand» nach dem Wohn- und Pflegemodell 2030 der Curaviva Schweiz anzustreben und wäre für den Ausbau bedürfnisgerechter und zeitgemässer Angebote für die ganze ältere Bevölkerung bestens gerüstet.

Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bald ein JA zur Altersversorgung für alle einlegen werden.

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