Betreutes Wohnen: Besuchszeiten und andere Regelungen für Angehörige
Betreutes Wohnen bedeutet ein hohes Mass an Selbstständigkeit. Dazu gehört auch der Umgang mit Gästen der Bewohnerinnen und Bewohner.

Das Wichtigste in Kürze
- Allgemein gibt es keine Einschränkungen für Besuche im betreuten Wohnen.
- Soziale Kontakte sind für Seniorinnen und Senioren ausgesprochen wichtig.
Einer der Hauptgründe, warum sich ältere Menschen für betreutes Wohnen entscheiden, ist der Wunsch nach Gesellschaft. Schon bei den 65- bis 74-Jährigen leidet laut Altersmonitor fast jeder Vierte (24 Prozent) unter Einsamkeit.
Bei den über 85-Jährigen sind es sogar 37 Prozent. Hier wiegt vor allem der Verlust der Partnerin oder des Partners, sowie der wenigen verbliebenen freundschaftlichen Kontakte schwer.
Soziale Kontakte fördern die Gesundheit und schützen vor Demenz
Jedes Jahr erkranken in der Schweiz laut Bundesamt für Gesundheit rund 33'800 Menschen neu an Demenz. Ein grosser Risikofaktor ist der Mangel an sozialen Kontakten und Interaktionen. Wer täglich einsam vor dem Fernseher zu Hause sitzt, bietet seinem Gehirn kaum noch Anregung. In der Folge verkümmert ist.

Betreutes Wohnen ist dann eine attraktive Alternative. Bei dieser Form des sehr lockeren Zusammenlebens gibt es zahlreiche Gleichgesinnte im ähnlichen Alter.
Sie können sich zu Spieleabenden verarbeiten, gemeinsam spazieren gehen oder Hobbys ausüben. Doch genauso wichtig wie neue Kontakte ist die Pflege der alten Kontakte. Hier gibt es beim betreuten Wohnen zum Glück kaum Einschränkungen.
Betreutes Wohnen: Die eigene Wohnung
Der grösste Unterschied zum Alters- oder Pflegeheim ist der freie Zugang zur eigenen Wohnung in der Anlage. Dieser ist theoretisch 24 Stunden pro Tag möglich. Kommt eine liebe alte Freundin zu Besuch und bleibt abends bis 23 Uhr? Kein Problem, sie kann die Anlage auch spätabends noch verlassen.

Der Sohn möchte nach der Abendschicht um 21 Uhr noch vorbeischauen? Auch kein Problem. Der Zugang zum Wohngebäude ist um diese Zeit in der Regel aus Sicherheitsgründen verschlossen. Doch das anwesende Pflegepersonal kann die Tür öffnen.
Rücksichtnahme auf andere ist Pflicht
Allerdings sollte während der allgemeinen Ruhezeiten darauf geachtet werden, niemanden zu stören. Dazu gehören Musik und ein laut aufgedrehter Fernseher ebenso wie eine zu laute Gesprächsrunde mit viel Gelächter.
Gerade Seniorinnen und Senioren mit eingeschränktem Hörvermögen merken oft nicht, wie laut sie sprechen. Hier kann es sinnvoll sein, diese in den Abendstunden behutsam darauf hinzuweisen, dass sie leiser sprechen sollten. Dies gilt nicht nur, aber vor allem auch auf dem Balkon oder der Terrasse.
Was Freunde und Angehörige mitbringen dürfen
Ob Blumenstrauss oder einen selbstgebackenen Kuchen: Auch hier gibt es im Prinzip keine Einschränkungen. So kann es auch Spass machen, frische Lebensmittel mitzubringen und gemeinsam zu kochen oder abends eine Flasche Wein zu geniessen.

Natürlich ist auch kein Problem, die Kinder mitzubringen oder den eigenen Hund. Allerdings gilt auch hier wieder das Prinzip der Rücksichtnahme: Kleine Kinder sollten zum Beispiel auf lautes Schreien, Herumtoben und Springen verzichten. Der Hund ist an der Leine zu halten. Und passiert einmal ein Unglück, ist dieses natürlich sofort zu entfernen.
Heimatbesuch mit Bewohnerinnen und Bewohner
Betreutes Wohnen bedeutet ausserdem nicht, dass die Bewohnerinnen und Bewohner abends auf ihre Anwesenheit hin kontrolliert werden. Möchten sie mit besuchenden Angehörigen einen längeren Ausflug mit Übernachtung unternehmen, ist dies kein Problem.
Heimatbesuche, bei denen Oma oder Opa einige Nächte im Gästezimmer schläft, sind sogar gerne gesehen: So wird die Familienbindung zum Beispiel zu Weihnachten oder zu Geburtstagsfeiern zusätzlich gestärkt.