Küsnacht verzichtet weiterhin auf Wasserzins für Kraftwerk
Der Gemeinderat hat entschieden, auch ab Januar 2025 auf die Erhebung eines Wasserzinses für das Kleinwasserkraftwerk der Netzanstalt Küsnacht zu verzichten.
Wie die Gemeinde Kpsnacht mitteilt, wurde das das Kleinwasserkraftwerk mit Beschluss vom 21. August 2019 in das Eigentum der Netzanstalt Küsnacht (NAK) übertragen.
Im besagten Beschluss wurde vorübergehend auf die Entrichtung eines Wasserzinses der NAK an die Gemeinde Küsnacht verzichtet, wobei eine Neubeurteilung auf Januar 2025 vorgesehen war. Der Gemeinderat hat beschlossen, weiterhin auf einen Wasserzins zu verzichten.