Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Schulpsychologischer Beratungsdienst des Bezirks Meilen
Die neue Gemeindegesetzgebung schafft die zwingende Voraussetzung, damit Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten ihre Organisation und Haushaltsführung zeitgemäss ausgestalten können

Die neue Gemeindegesetzgebung schafft die zwingende Voraussetzung, damit Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten ihre Organisation und Haushaltsführung zeitgemäss ausgestalten können. Die Statuten aller bestehenden Zweckverbände und somit auch diejenigen des Zweckverbands Schulpsychologischer Beratungsdienst des Bezirks Meilen (SPBD) müssen revidiert werden. Der SPBD-Zweckverband unterbreitet nun den Verbandsgemeinden die revidierten Statuten. Für die Genehmigung der Statuten anlässlich einer Urnenabstimmung wird Einstimmigkeit aller elf Verbandsgemeinden verlangt. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, auf Antrag der Schulpflege, der Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Schulpsychologischer Beratungsdienst des Bezirks Meilen (SPBD), an der Urnenabstimmung im Herbst 2019, zuzustimmen.