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Greppen: Mahngebühren bei Steuererklärungen vermeiden

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Küssnacht,

In Greppen wird Ende April 2023 die erste Mahnung für nicht eingereichte Steuererklärungen versendet. Die Einreichfrist kann noch verlängert werden.

Das Dorfzentrum vom Greppen.
Das Dorfzentrum vom Greppen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Greppen mitteilt, ist die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung wie jedes Jahr am 31. März abgelaufen.

Wer mehr Zeit benötigt, kann die Frist auf der Webseite der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks online verlängern.

Ende April 2023 wird die erste Mahnung versendet

Die erste kostenlose Mahnung erfolgt jeweils Ende April / Anfang Mai mit einer Nachfrist von 14 Tagen.

Hat man dieses Zeitfenster ebenfalls verpasst und keine Verlängerung beantragt, stellt die Dienststelle Steuern die zweite Mahnung aus.

Für diese wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.

Frist bis auf Ende August 2023 verlängern

Für unselbstständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen kann via Webseite eine Verlängerung bis maximal Ende August 2023 beantragt werden.

Selbstständigerwerbende und juristische Personen haben für das Einreichen der Steuererklärung eine allgemeine Frist bis 31. August.

Für diese Steuerpflichtigen kann gar eine Frist bis maximal Ende Dezember beantragt werden.

Bei Fragen hilft das regionale Steueramt in Weggis telefonisch oder per E-Mail weiter.

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