Wie die Gemeinde Küssnacht mitteilt, unterstützt die Umweltstelle des Bezirks Küssnacht Gartenbesitzer und Landwirt mit der Aktion «Gratis-Wildsträucher».
Das Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ).
Das Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Einheimische Wildsträucher leisten einen wertvollen Beitrag für die Biodiversität.

Sie fördern insbesondere Vögel und Schmetterlinge, aber auch Ameisen, (Wild- Bienen und viele mehr).

Hecken aus Wildsträuchern bieten Schutz, Nahrung und dienen als Fortpflanzungs- und Überwinterungsort.

Nicht alle Produkte sind geniessbar

Ausserdem sind einige Blüten und Früchte der Sträucher essbar und lassen sich zu Sirup, Konfitüren oder auch in Kuchen verarbeiten (Achtung: einige sind für den Menschen aber auch nicht geniessbar).

Allerdings sind besonders in Gärten artenarme Hecken sowie Hecken aus gebietsfremden Pflanzen verbreitet.

Darunter finden sich auch invasive Arten, wie zum Beispiel der Kirschlorbeer, der Essigbaum und der Sommerflieder.

Umweltstelle fördert die Verwendung von einheimischen Wildsträuchern

Die Umweltstelle möchte dem entgegenwirken und fördert die Verwendung von einheimischen Wildsträuchern.

Die Kornelkirsche wird auch Tierlibaum genannt, denn ihre Blüten sind im Frühjahr neben der Salweide die erste Nahrung für viele Bienenarten.

Die Kirschen werden von diversen Wildtieren gerne gefressen.

Pflanzung während der Vegetationsruhe

Die bestellten Wildsträucher können am 26. Oktober 2024 von 9 bis 12 Uhr im Werkhof Küssnacht abgeholt werden, sodass sie während der Vegetationsruhe (circa Oktober bis März) gepflanzt werden können.

Am Abgabetag steht Komposterde für die Pflanzung vor Ort kostenlos zur Verfügung (Behälter mitbringen).

Nebstdem kann Komposterde für den Garten auf der Kompostieranlage Chüelochtobel an der Talstrasse und im Luterbach in Küssnacht während des ganzen Jahres kostenlos bezogen werden.

Invasive Neophyten

Gebietsfremde Pflanzen können sich in den Wäldern und in Naturschutzflächen ausbreiten und verdrängen einheimische und zum Teil seltene Arten.

Der Bundesrat verbietet daher das Inverkehrbringer weiterer invasiver gebietsfremder Pflanzen.

Ab dem 1. September 2024 treten die Anpassungen der Freisetzungsverordnung in Kraft, sodass zukünftig der Verkauf, das Verschenken sowie Einführen unter anderem von Hanfpalmen (Tessinerpalme), Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum nicht mehr erlaubt ist.

Pflanzen, die bereits im Garten sind, sind von dem Verbot nicht betroffen.

Sorgfältige Entsorgung

Wer dennoch seine Neophyten durch einheimische Pflanzen ersetzen möchte, hat mit der Wildsträucheraktion die perfekte Gelegenheit.

Bei der Entsorgung der Neophyten ist darauf zu achten, dass Blüten, Samen und Früchte sowie bei gewissen Pflanzen auch die Wurzeln im Kehricht entsorgt werden.

Das Deponieren von Gartenabfällen in der Natur ist verboten und würde die Problematik verstärken.

Weitere Bestelltalons für die Wildsträucheraktion, Biodiversitäts-Broschüren, Samentütchen und Neophytensäcke sind im Rathaus 2 in Küssnacht (Umweltstelle/Bauamt) erhältlich.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BiodiversitätBundesratVerkaufGartenNaturKüssnacht (SZ)