Landquart: Erwerb von Feuerwerkskörpern nur mit Berechtigung
Die Gemeinde Landquart erinnert daran, dass der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig ist.
Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, sind der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig. Gesuche bleiben den Inhabern des eidgenössischen Fachausweis Feuerwerk (FWA/FBW) vorbehalten. Sie können auf der Webseite der Gemeinde unter Online-Dienste ausgefüllt werden.
Die Gesuche sind bei der Gebäudeversicherung Graubünden, Brandschutz, Ottostrasse 22, 70001 Chur einzureichen.
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 bleiben weiterhin ohne Bewilligungspflicht, für Feuerwerkskörper der Kategorien 2 und 3 erteilt die Gemeinde eine Bewilligung.