Landquart hebt Feuerverbot innerhalb des Siedlungsraums auf
Wie die Gemeinde Landquart informiert, hat der Gemeindevorstand Landquart beschlossen, das absolute Feuerverbot innerhalb des Siedlungsraums aufzuheben.

Wegen der grossen Gefahr von Wald- und Flurbränden gilt in weiten Teilen Graubündens weiterhin ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums. Im Wald und in Waldesnähe ist es verboten, Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für festeingerichtete Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe. Das absolute Feuerverbot gilt bis zum Widerruf.
Der Gemeindevorstand Landquart hat beschlossen, das absolute Feuerverbot innerhalb des Siedlungsraums aufzuheben. Grillfeuer dürfen jedoch nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Feuer muss immer beobachtet und Funkenwurf sofort gelöscht werden.